Die Zertifizierung nach der Norm EN 1090 setzt sich aus zwei Teilen zusammen:


a) Zertifizierung des Konformitätsnachweisverfahrens mit WPK (Werkseigener Produktionskontrolle)

Der Hersteller erstellt eine Leistungserklärung, in der er die Leistungen des Tragwerkes in Bezug auf die Norm EN 1090-1 deklariert.

Mit der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung. In der EU muss die Konformitätserklärung mittels Aufbringen des CE-Kennzeichens deklariert werden. Die Konformitätserklärung auf Bauprodukten darf nur von einem zertifizierten Betrieb ausgeführt werden, welcher dieses Zertifikat vorgängig durch eine benannte Stelle (notified body) ausgestellt erhalten hat.

b) Zertifizierung der Schweisstechnologie

Das Schweissen muss in Übereinstimmung mit dem massgebenden Teil der EN ISO 3834 durchgeführt werden. Diese Norm regelt das erforderliche Niveau der Qualitätssicherungsmassnahmen mit steigenden Anforderungen von „Elementar: 3834-04“ über „Standard: 3834-03“ bis hin zu „Umfassend: 3834-02“.

Politisch / juristische Einbettung

Durch die geltenden bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU sind beide Parteien zum Abbau der technischen Handelshemmnisse verpflichtet. Kernstück bildet seit 2002 das „Mutual Recognition Agreement, MRA“, welches die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen regelt.

In der EU erfolgt die juristische Umsetzung seit 2011 innerhalb einer für alle EU-Staaten verbindlichen Bauprodukteverordnung (BPV EU 305/2011), welche auch die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerke umfasst.

In der Schweiz kamen für den Stahlbau bislang ausschliesslich nationale Normen (SIA 263/1) zur Anwendung, womit die Anforderungen des MRA‘s nach der Einführung der BPV EU, welche auf harmonisierte Normen abstützt, nicht mehr erfüllt wurden.

Zur Schliessung dieser Lücke wurde deshalb mit der 2014 abgeschlossenen Revision des Bundesgesetzes über Bauprodukte (BauPG) die nationale Gesetzgebung an diejenige der EU angepasst.

Innerhalb dieser Anpassung wird zukünftig auch in der Schweiz die EN 1090ff. an Bedeutung gewinnen, auch wenn die SIA 263/1 derzeit im Binnenmarkt noch Gültigkeit hat. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Bauprodukten muss demgegenüber ab dem 1. Juli 2014 zwingend und ausschliesslich die EN 1090 angewendet werden.

Mit der Erfüllung der Anforderungen der EN 1090ff kann der Hersteller von Stahl- und Aluminiumtragwerken davon ausgehen, dass er die Anforderungen des BauPG sowie des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) erfüllt. Demgegenüber werden allfällige zivil- und strafrechtliche Verfehlungen, welche aufgrund von Sorgfaltsverletzungen oder deliktischem Verhalten entstehen, natürlich auch bei Einhaltung der EN 1090 juristisch verfolgt und geahndet.